Überblick zur BAFA-Förderung
von easymedia GmbH
BAFA-Förderung - ein Überblick
Zuschüsse für energieeffiziente Heiz- und Kühlsysteme
Eigenheime, Hotels, Gewerberäume, Mietwohnungen, Kirchen, Ausbildungs- und Bildungsstätten - wer jetzt seine Heizung erneuern oder auf energieeffiziente Heiz- und Kühlsysteme umsteigen möchte; wer auf Raumluft- und Kältetechnik umrüsten will, der kann vom Bundesamt für Witschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten.
Wer darf den Antrag stellen?
Jeder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils (auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll) und auch Contractoren. Selbstverständlich kann auch ein Bevollmächtigter den Antrag stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen/eine mindestens 5 Jahre alte/n Bauantrag/Bauanzeige haben, sogenannte Bestandsgebäude. Gefördert werden auch Kosten der Installation, Inbetriebnahme und notwendige Umfeldmaßnahmen, bspw. Anpassung der Heizwärmeverteilung oder Gebäudeheiztechnik an niedrigere Vorlauftemperaturen.
Was sind „Einzelmaßnahmen“?
Mit den Einzelmaßnahmen handelt es sich u. a. um:
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- Anlagen zur energieeffizienten Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungs- und Wärmepumpen-Optimierung
- Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch Experten
- speziell für Wohngebäude:
Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung wie „Efficiency Smart Home“ - speziell für Nichtwohngebäude:
Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, um die Gebäudeversorgung mit Energie zu automatisieren, mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 - Kältetechnik zur Raumkühlung
Die GKK Gottschalk AG kümmert sich um die Umsetzung dieser Maßnahmen. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot! Fragen zur Antragstellung beantwortet Ihnen das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
>> Jetzt BAFA fragen
Hier zu sehen sind förderfähige Klimatechnik von Daikin sowie effiziente Lüftungstechnik von Helios.
Wie hoch ist die Förderungssumme?
Diese hängt von der Einzelmaßnahme ab (dazu gibt es Fördersätze) und davon, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt. Außerdem muss eine Mindestsumme für das Projekt erreicht sein. Die Förderung wird als Anteilfinanzierung gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wenn Sie verschiedene Sanierungen durchführen, werden die Fördersätze auch unterschiedlich angesetzt. Ein Beispiel: Sie möchten Ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen, aber auch die Fassade energieeffizient sanieren. Für die Heizung gibt es 35 % der förderfähigen Ausgaben und für die Fassade 20 %. Hierbei muss das Mindest-Investionsvolumen bei beiden Projekten jeweils 2.000 Euro (brutto) betragen.
Förderquoten und Förderungssummen für energieeffiziente Gebäude
Wohngebäude:
- Energetische Sanierungsmaßnahmen für Wärmepumpe und Lüftungsanlage sowie Entsorgung der Altanlage sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Die Förderquote für die Wärmepumpe beträgt 35 %, für die Lüftungsanlage mit Wärme-/Kälterückgewinnung 20 %. Die Förderquote für den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“) beträgt 20 %.
- Kosten für Fachplanung und Baubegleitung
Ein- und Zweifamilienhäuser: sind gedeckelt auf 5.000 Euro
Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten: sind gedeckelt auf 2.000 Euro pro Einheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid - Bonus: Wer seine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauscht, erhält einen Bonus von 10 Prozentpunkten und erhält damit eine Förderquote von 45 %.
Förderfähige Wärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Kälte- und Wärmerrückgewinnung
Schauen Sie in die Liste der Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis!
Wir verbauen sämtliche Wärmepumpen mit diesem Nachweis – das bedeutet für Sie:
• Sie investieren in die Zukunft und
• sparen langfristig durch niedrigeren Energieverbrauch. Mit uns haben Sie einen
• zuverlässigen Partner, der Ihre Anlage den Vorgaben einbaut und
• Sie können uns jederzeit kontaktieren zu Wartung und Pflege Ihrer energieeffizienten Wärmepumpe!
Nichtwohngebäude:
- Energetische Sanierungsmaßnahmen für Wärmepumpe und Lüftungsanlage sowie Entsorgung der Altanlage sind gedeckelt auf 1.000 Euro/qm Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Mio. Euro.
- Kosten für Fachplanung und Baubegleitung
sind gedeckelt auf 5 Euro/qm Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid - 20 % Förderquote für den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, um die Gebäudeversorgung mit Energie zu automatisieren, mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 sowie
- 20 % Förderquote für Kältetechnik zur Raumkühlung, hierbei beträgt der maximale Förderbetrag 1.000 Euro/qm Nettogrundfläche, insgesamt max. 15 Mio. Euro.
Wir kümmern uns zuverlässig um den Einbau Ihrer Wärmepumpe und Lüftungsanlage und entsorgen Ihre alte Anlage.
Antragstellung leicht gemacht!
1. Online-Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
>> Jetzt Antrag stellen
2. Geben Sie die Daten ein und die möglichen Kosten. Gehen Sie großzügig an die Sache heran, nachträgliche Erhöhung ist nicht möglich. Beantragen Sie nicht pauschal den Maximalbetrag!
Tipps:
Antragstellung auch durch Dritte ist möglich.
Lassen Sie den Auftrag für Ihr Energieprojekt per Vertragsklausel erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides rechtswirksam werden!
Was passiert nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids?
1. Mit Erhalt des Bescheides ist der Anspruch auf Fördermittel bestätigt
2. Zeit zur Umsetzung der Maßnahme: 24 Monate
3. Bei Antragsrücknahme gibt es eine Sperrfrist von 6 Monaten
Verwendungsnachweise einreichen, um Auszahlung zu erhalten
1. Auf der Seite einloggen
2. Nachweise hochladen
3. Abgabefrist: spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes
Angaben: Bankverbindung, Nachweis Inbetriebnahme, Rechnung etc.
Nach positiver Prüfung wird der Förderbetrag ausgezahlt.
Laden Sie sich die einzelnen Schritte als PDF-Datei von Frigotechnik herunter!
Kreditförderung für diese Zuschüsse
Die Kreditförderung für diese Zuschüsse wird ab dem 1. Juli 2021 angeboten. Förderanträge können erst ab diesem Tag bei der Hausbank gestellt werden. Ausnahme: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften stellen die Anträge bei der KfW.
Warum gibt es diese Förderung?
Durch diese Förderung will die Bundesrepublik Deutschland den jährlichen CO2-Ausstoß um etwa 360.000 Tonnen reduzieren.
Als Fachbetrieb für Wärme- und Kältetechnik beraten wir Sie ausführlich zu unseren energieeffizienten Anlagen.
Sind Sie Gewerbekunde?
Wir können Ihnen einen Ansprechpartner, den Energie-Effizienz-Experten (EEE), empfehlen. Dieser ist spezialisiert auf:
- Energieberatung von Unternehmen
- Neubau und die Sanierung von gewerblichen Nichtwohngebäuden
- Neubau und die Sanierung von kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden
Außerdem kennt er die Förderprogramme und unterstützt Sie bei der Antragsstellung.
Rufen Sie jetzt an und wir kümmern uns um Ihr Projekt zur Optimierung der Energieeffizienz an Ihrem Gebäude!
Sie haben Fragen zur Bundesförderung, dann möchten wir auf die Informationsseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA verweisen.